| „Tax Crimes“ |
| TREUHAND|SUISSE lehnt die drohende Verstaatlichung der Treuhänder ab TREUHAND|SUISSE hat heute seine Position zu den sogenannten Tax Crimes veröffentlicht. Das Beschlussorgan der Financial Action Task Force (FATF) hat im Dezember 2011 eine Teilrevision ihrer Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung verabschiedet. Dabei ist geplant, dass neu Steuerdelikte (sog. „Tax Crimes“) zwingend als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet werden. Die Steuersünder werden so automatisch zu Geldwäschern. TREUHAND|SUISSE lehnt eine Vermischung von Steuerdelikten und Geldwäschereitatbeständen in der Schweiz ab und fordert stattdessen eine grundsätzliche Überprüfung des schweizerischen Steuerstrafrechts. TREUHAND|SUISSE wird eine „Verstaatlichung“ der schweizerischen Treuhänder nicht dulden und bezweifelt grundsätzlich, dass die geplanten Massnahmen zu mehr Steuereinnahmen fürhen. TREUHAND|SUISSE lehnt die Qualifikation von „Tax Crimes“ als Vortat zur Geldwäscherei ab. Eine automatische Übernahme fremden Rechts in das hochkomplexe Steuerstrafsystem der Schweiz ist nicht nur der falsche Ansatz, sondern stösst auch an dogmatische und systematische Grenzen. TREUHAND|SUISSE kritisiert, dass die Konzeption nicht zu Ende gedacht ist und viele Unsicherheiten bei den Treuhändern geschaffen werden. Ein Drogendelinquent, der seine Drogengelder in der Schweiz wäscht, kann nicht gleich behandelt werden wie ein Steuerdelinquent. Als mögliche Lösung schlägt TREUHAND|SUISSE eine Neukonzeption des Steuerstrafrechts vor. Gleichzeitig sind die verschiedenen, internationalen Verpflichtungen aufzuarbeiten. Ziel muss es dabei in erster Linie sein, dass das neue Gesetz einfacher in seiner Anwendung wird und so die Regulierungskosten eingedämmt werden. Erst in zweiter Linie soll dieses neue Konzept auf seine Anwendbarkeit mit internationalem Recht überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei soll sanft revidiert werden und bewährte Strukturen nicht einfach in vorauseilendem Gehorsam zu Gunsten der internationalen Gemeinschaft aufgegeben werden.
Die Treuhänder verwahren sich ausserdem bereits heute gegen ihre drohende Verstaatlichung. Steuerdelikte in die Geldwäscherei zu integrieren, bedeutet für die Treuhänder eine Unsicherheit, die die korrekte Erfüllung ihres Mandates und ihre seit Jahrhunderten angewandte Verschwiegenheitsverpflichtung gefährdet. Für TREUHAND|SUISSE steht der Klient im Zentrum und nicht die Steuerprobleme der internationalen Gemeinschaft. TREUHAND|SUISSE, der Schweizerische Treuhänderverband, die Nummer 1 der Schweizer Treuhandbranche, vertritt 12 regionale Sektionen und 2‘000 Unternehmen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die im Verband organisierten Unternehmen beschäftigen mehr als 9'000 Mitarbeitende. Im Interesse seiner Unternehmen versteht sich TREUHAND|SUISSE als staatstragende Kraft und als Vertreter der freien Berufe. Der Verband setzt sich für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. Die Mitglieder von TREUHAND|SUISSE betreuen über 160'000 KMU und Privatpersonen in allen Belangen der Unternehmensführung und insbesondere der Rechnungslegung. Auskünfte: Raoul Egeli, TREUHAND|SUISSE (Tel. 031 / 380 64 30)
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